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Benutzungsordnung der Bücherstube im Schenkenländchen
1. Aufgaben Die Bücherstube ist eine öffentliche Einrichtung, die vom Bürgerverein Schenkenland e.V. getragen wird. Sie dient der Information, Fortbildung und Unterhaltung aller Bevölkerungsgruppen, indem sie Medien (Bücher, Zeitschriften, Tonträger, Internet und andere) zur Nutzung nach Maßgabe dieser Satzung zur Verfügung stellt.
2. Benutzungsrecht 2.1. Jede/r ist im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Medien zu entleihen und die Einrichtung der Bibliothek zu benutzen. Die Leitung kann für die Benutzung einzelner Einrichtungen (z.B. Internetbenutzung) besondere Bestimmungen treffen. 2.2. Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte und Gebühren werden lediglich für Mahnungen und Verzug erhoben. Die jeweilige Höhe wird in § 9 dieser Benutzungsordnung geregelt.
3. Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gemacht.
4. Anmeldung 4.1. Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokumentes an und erhält einen Benutzerausweis. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen die schriftliche Einverständnis-erklärung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren. 4.2. Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. 4.3. Der Benutzer bestätigt durch seine Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben und gibt mit seiner Unterschrift die Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person.
5. Benutzerausweis Die Benutzung der Bibliothek ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek. Der Verlust dieses Ausweises ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter. Die Benutzer sind verpflichtet, der Bibliothek Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Bibliothek es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.
6. Ausleihe, Leihfrist, Vormerkung 6.1. Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden. Bei der Ausgabe von Videokassetten und DVD werden die Altersangaben gemäß FSK-Vorschriften beachtet. 6.2. Die Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, für CD-Roms, Zeitschriften, CDs 2 Wochen, und für DVDs und Videos 1 Woche. 6.3. Tonträger, Videokassetten und digitale Medien dürfen nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Die Bestimmungen des Urheberrechts und die Nutzungsbestimmungen des Herstellers sind einzuhalten. 6.4. Entliehene Medien können vorbestellt werden. 6.5. Die Leihfrist der Medien kann vor Ablauf auf Antrag bis zu zwei Mal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung auf den Titel vorliegt. Die Verlängerung kann auch telefonisch erfolgen. 6.6. Das Weitergeben von Medien an Dritte ist nicht gestattet.
7. Ausleihbeschränkungen Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bibliothek benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
8. Verspätete Rückgabe Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Verzugsgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob ein schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung wird zusätzlich eine Mahngebühr erhoben. Die 1. Mahnung erfolgt nach einer Woche Überschreitung.
9. Entgelte und Gebühren
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Überschreitung der Leihfrist pro Medieneinheit und angefangener Woche
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0,50 €
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1. Mahnung
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1,00 €
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2. und jede weitere Mahnung
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1,50 €
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10. Behandlung von Medien, Haftung 10.1. Der Benutzer ist verpflichtet, die benutzten und entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verschmutzung zu bewahren. Videokassetten sind in vollständig zurückgespultem Zustand zurückzugeben. 10.2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu über-prüfen. Bei entliehenen Medien haftet der Benutzer, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. 10.3. Der Verlust entliehener Medien ist der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Es ist untersagt Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen 10.4. Für jede Beschädigung oder den Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Schadensersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
11. Internetnutzung 11.1. Die Nutzung des öffentlichen Internetzugangs als Informationsmedium ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis kosten- und gebührenfrei möglich. Die Nutzungsdauer ist auf eine halbe Stunde pro Tag und Person begrenzt. Sie kann verlängert werden. 11.2. Eine Nutzung von gebührenpflichtigen Diensten ist nicht gestattet. E-Mails dürfen nur im eigenen Namen der Benutzerinnen und Benutzer versandt werden. Elektronische Bestellungen dürfen nur von volljährigen Benutzerinnen und Benutzern im eigenen Namen und mit eigener Adresse erfolgen. 11.3. Das Speichern mitgebrachter Programme und das Herunterladen und Speichern von Programmen oder Angeboten aus dem Internet ist nicht gestattet. 11.4. Die Bibliothek überprüft im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten zu Benutzungszwecken angebotene Software auf Viren. Erkennbar befallene Datenträger werden aus dem Bestand entfernt. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die trotz dieser Vorkehrungen durch die Nutzung der Computer und Programme an Dateien, Datenträgern und Hardware entstehen.
12. Verhalten in der Bibliothek, Hausrecht, Haftung 12.1. Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden. 12.2. Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bibliothek nicht mitgebracht werden. 12.3. Taschen, Mäntel u. ä dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Sie sind an der Garderobe abzulegen. Für Bekleidung und Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden. 12.4. Das Hausrecht nehmen die jeweiligen, mit der Leitung beauftragten Mitarbeiter der Bibliothek wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. 12.5. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die der Benutzer während seines Aufenthaltes erleidet und die nicht von der Bibliothek schuldhaft verursacht werden.
13. Entnahme von Büchern ohne Registrierung Entnahme von Medien aus der Bibliothek ohne Registrierung an der Verbuchungstheke ist nicht statthaft und muss als Diebstahl geahndet werden.
14. Ausschluss von der Benutzung Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
15. Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 1.8.2009 in Kraft.
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